Neue KfW Fördermittel für Hauseigentümer

So kommen Sie an die Zuschüsse für eine neue Heizung

Ab sofort können Hausbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen Geld für eine neue Heizung bei der der Förderbank KfW beantragen. Im Fördertopf liegen insgesamt 16,7 Milliarden Euro. Grundlage für die Förderung ist das neue Heizungsgesetz, das seit Anfang dieses Jahres gilt. Durch das Gesetz sollen Bestandsimmobilien in Deutschland klimafreundlicher beheizt werden. Gefördert werden Wärmepumpen und Solarthermieanlagen sowie bestimmte Holz- oder Pelletheizungen.


Wer bekommt die Förderung?

Momentan können nur Eigentümerinnen oder Eigentümer von Einfamilienhäusern die Heizungsförderung beantragen. Voraussetzung ist, dass sie selbst in dem Haus wohnen und schon einen abgeschlossenen Vertrag mit einem Heizungsfachunternehmen haben. Vermieter und Eigentümergemeinschaften können die Förderung voraussichtlich ab Mai beantragen, der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest. Laut KfW kann ein Antrag bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden.


Wer muss die Heizung tauschen?

Das Heizgesetz der Ampelregierung war einer der politischen Hauptstreitpunkte des letzten Jahres. Kurz zusammengefasst, beinhaltet die nun aktuelle Fassung, dass Neubauten seit dem 1. Januar nur noch mit Heizungen betrieben werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen. Für Bestandsimmobilien gilt, dass defekte Heizungen weiterhin repariert werden dürfen, so dies möglich ist. Alle noch funktionierenden Heizungen dürfen weiterbetrieben werden. Allerdings ist zu überlegen, ob vor dem Hintergrund weiter steigender Gas- und Ölpreise in den kommenden Jahren der Austausch der alten Heizung gegen eine neue nicht sinnvoll ist. Zudem sollen die neuen Heizungen den Klimaschutz weiter voranbringen.

Wie hoch ist die Heizungsförderung?

Generell gibt es eine so genannte Grundförderung. Diese liegt bei allen, als  klimafreundlich eingestuften Heizungstypen bei 30 Prozent der Investitionssumme. Allerdings lohnt sich genaues Hinschauen und das Prüfen der Fördermöglichkeiten. Denn Immobilienbesitzer, die eine gewisse Gehaltsgrenze nicht überschreiten, bekommen einen extra Bonus. Ebenfalls zusätzlich begünstigt, wird der Austausch besonders klimaschädlicher Altheizungen. Auch die Art der neu eingebauten Heizung – etwa der Einbau von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle - kann zur Steigerung der Fördersumme beitragen. Für Biomasseheizungen gibt es einen Bonus von 2.500 Euro, wenn der vorgeschriebene Staub-Emissionsgrenzwert nicht überschritten wird. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 70 Prozent der Investitionssumme bei einer Investition von maximal 30.000 Euro.

Wie geht man vor, wenn man den Zuschuss will?

Die Förderung muss direkt bei der KfW beantragt werden. Anträge und weitere Infos finden Sie direkt im Portal der KfW unter "meine.kfw.de".

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