EU-Sanierungspflicht für Gebäude

Das kommt bald auf Immobilienbesitzer zu

Der EU geht es mit der neuen Regelung um die Energieeffizienz von Gebäuden. Diese seien für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und 30 Prozent des CO2-Ausstosses in der EU verantwortlich. Und das soll sich schnellstmöglich ändern. Am 14. März 2023 stimmten die EU-Parlamentarier deshalb über die Sanierungspflicht für Gebäude mit schlechter Energieeffizienz ab. Die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen machen vielen Immobilienbesitzern Angst. Denn bei nicht wenigen steht ihre Altersvorsorge auf dem Spiel.

 

Große Unsicherheit, viele Fragen

Nicht nur bei Besitzern von Häusern oder Wohnungen herrscht große Verunsicherung. Auch Mieter sorgen sich um steigende Mieten nach einer etwaigen Sanierung. Und kaum einer blickt noch durch. Fakt ist: Die EU will bis 2050 klimaneutral sein. Das soll auch mit der energetischen Sanierung älterer Gebäude erreicht werden. Zwar liegt der Sanierungspflicht noch keine endgültige Entscheidung zugrunde, denn es folgen noch die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten. Aber es steht außer Zweifel, dass es bald entsprechende Gesetze geben wird.

EU-Sanierungspflicht: Fristen und Zeitrahmen

Bis 2033 sollen alle Gebäude eine mittlere Energieeffizienzklasse erreichen. Dazu wird zuerst eine EU einheitliche Einteilung der Energieeffizienzklassen vorgenommen. Europaweit wird es dann nur die Klassen A bis G geben. In Deutschland ist die Skala momentan noch von A+ bis H eingeteilt. Die einheitliche Skala soll bis 2025 stehen.

Bis 2028 sollen alle privaten Neubauten mit Solaranlagen ausgestattet und emissionsfrei sein. Bis 2030 gilt, dass Gebäude, die jetzt in Deutschland nach den Klassen F, G oder H eingeteilt sind, mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen müssen. Bis 2033 sollen alle Wohngebäude in der EU auf die Energieeffizienzklasse D gebracht sein.

 

Wer muss sanieren?

In Deutschland wird die EU-Sanierungspflicht nach Schätzungen fast die Hälfte

der Immobilienbesitzer betreffen. Dabei besteht nach dem Gebäudeenergiegesetz schon jetzt die Pflicht zur energetischen Sanierung, wenn die Immobilie den Besitzer wechselt. Nach Eigentumsübertragung haben die neuen Besitzer zwei Jahre Zeit, um die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen durchzuführen. Dazu gehören zum Beispiel die Dämmung des Dachs oder die Isolierung von Heizungsrohren. Die Sanierungspflicht gilt dabei nicht nur für Käufer, auch wer eine Immobilie erbt, muss Geld in die Hand nehmen. Ausgenommen sind nur Eigentümer, die vor dem 1.2.2002 schon ihre Immobilie selbst bewohnt haben. Ausgenommen sind zudem Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen oder Gebäude mit weniger als 50 qm Wohnfläche.

 

Welche Maßnahmen jetzt sinnvoll sind

Besitzer von Häusern oder Wohnungen sollten den Energieausweis ihrer Immobilie genau prüfen. Denn dort sind oft schon die Maßnahmen benannt, die für das Objekt empfohlen werden. Dazu kann die Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke gehören oder der Einbau neuer Fenster. Da die Kosten für die Sanierung erheblich sein können, sollten vor allem Besitzer von älteren Immobilien jetzt schon finanziell vorsorgen, etwa in Form eines Bausparvertrags oder Fondssparplans. Zwar sind für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen Fördergelder vorgesehen, aber einen Großteil der finanziellen Last, werden die Eigentümer selbst stemmen müssen.

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