Wie Sie an günstigere Zinsen für Ihre Baufinanzierung kommen

Sie haben vor einigen Jahren eine Baufinanzierung abgeschlossen? Ärgern Sie sich über die deutlich schlechteren Konditionen Ihres alten Immobilienkredits im Vergleich mit den aktuell niedrigen Zinsen? Dann sollten Sie prüfen, ob eine Umschuldung Ihres bestehenden Darlehens möglich ist, denn so können Sie unter Umständen viel Geld sparen. Mit einer Umschuldung nehmen Sie einen neuen Kredit zu günstigeren Konditionen auf und lösen damit die bestehende Kreditschuld ab. Zwar kommt man aus einem bestehenden Baufinanzierungsvertrag nicht so leicht raus, aber es gibt durchaus Möglichkeiten, doch von den historisch niedrigen Zinsen zu profitieren.

Als erstes sollten Sie einen Blick in Ihren bestehenden Darlehensvertrag werfen. Prüfen Sie, wann genau Ihre Sollzinsbindung ausläuft. Mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der Zinsbindungsfrist haben Sie das Recht, Ihren Kreditvertrag umzuschulden. Entweder Ihre jetzige Bank macht Ihnen zu diesem Zeitpunkt ein gutes Angebot für die Verlängerung Ihrer Finanzierung, oder Sie wechseln zu einer anderen Bank mit besseren Konditionen. Sollten Sie eine neue Bank mit der Finanzierung beauftragen, kümmert sich diese in der Regel auch um die Formalitäten, die mit der Ablösung bei Ihrer alten Bank verbunden sind. 

Sollte Ihre Sollzinsbindung erst in zwei bis drei Jahren auslaufen, lohnt es sich dennoch jetzt schon Anschlussfinanzierungen in Augenschein zu nehmen. Mit einem sogenannten Forwarddarlehen können Sie sich nämlich die aktuell niedrigen Zinsen auch für einen Kredit sichern, dessen Laufzeit erst in der Zukunft beginnt. Banken vergeben Forwarddarlehen in der Regel bis zu 36 Monate im Voraus. Auch wenn für diese zukünftigen Darlehen ein zusätzlicher Aufschlag von den Kreditinstituten verlangt wird, kann das bei dem derzeit niedrigen Zinsniveau dennoch spürbare finanzielle Entlastung bedeuten. Denn auch die Konditionen für Forwarddarlehen sind momentan historisch niedrig.

Sie haben aber nicht nur das Recht nach Ablauf der Sollzinsbindung Ihren bestehenden Kredit zu kündigen. Laut Gesetz können Sie einen Immobilienkredit auch unabhängig von der Zinsbindung kündigen, wenn seit der Gesamtauszahlung des Darlehens 10 Jahre vergangen sind. Ist diese Frist überschritten, können Sie jederzeit Ihren Kreditvertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten beenden. In diesem Fall ist es derzeit fast immer ratsam, den Kredit rechtzeitig zu kündigen und umzuschulden. 

Wer nicht bis zum Ende der Sollzinsbindung oder zum Ablauf der 10 Jahresfrist warten möchte, kann seinen Kreditvertrag in der Regel leider nicht einfach kündigen. Es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse. Der Wunsch nach einer Umschuldung mit entsprechender Zinsersparnis zählt aber leider nicht dazu. Die Voraussetzung für eine solche außerordentliche Kündigung ist aber zum Beispiel gegeben, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten. Dann dürfen Sie Ihren Kreditvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Allerdings müssen Sie in dem Fall damit rechnen, dass Ihnen Ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellt. Mit dieser Entschädigung macht die Bank den Schaden wieder gut, der ihr durch die wegfallenden Zinszahlungen entsteht.

Ein Blick in Ihren Darlehensvertrag kann sich also durchaus lohnen. Sollten die oben beschriebenen Voraussetzungen zutreffen, ist eine Umschuldung derzeit fast immer mit einer erheblichen Zinseinsparung verbunden

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