Schicksalsschläge können jeden treffen …

Entspannter Schlaf dank sicherer Baufinanzierung 

Wir bei busch asset management haben’s gut und dafür sind wir wirklich dankbar. Auch während der Pandemie läuft die Immobilienfinanzierung erfolgreich weiter und keiner von uns hat sich mit dem Corona Virus infiziert. Das nennt man Glück, denn nicht alle sind so gut durch das letzte Jahr gekommen – weder beruflich noch gesundheitlich. Viele haben ihren Job verloren, sind in Kurzarbeit oder wissen nicht wie es mit ihrer selbstständigen Existenz weiter geht. Besonders hart trifft es diejenigen, die durch den Einkommensverlust um ihr Zuhause bangen müssen, wenn sie beispielsweise ein Darlehen für ihr Haus oder ihre Wohnung abzahlen müssen. Denn wer seine Raten nicht zahlen kann, dem darf die Bank kündigen. Zu den ohnehin schon großen finanziellen oder gesundheitlichen Sorgen kommt dann noch die Angst ums Eigenheim. Allerdings darf die Bank den Vertrag erst aufheben, wenn man mit 2,5 % des Gesamtdarlehens im Rückstand liegt. Bei einem Kredit über 100.000 Euro und einem Sollzins von 2% und 1% Tilgung liegt die Monatsrate bei 250 Euro. Zweieinhalb Prozent von 100.000 Euro sind 2500 Euro, das heißt nach 10 säumigen Ratenzahlungen hat die Bank das Recht zu kündigen. Allerdings kann die Bank auch einen Schlussstrich ziehen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers eintritt oder einzutreten droht ...

Aber soweit muss es nicht kommen. Wer einen Immobilienkredit aufnimmt und ruhig schlafen will, der hat eine Reihe von Möglichkeiten seine Finanzierung abzusichern. Eine wichtige und zugleich einfache Variante ist der Tilgungssatz. Viele möchten eine geringe Tilgungsrate um die monatlichen Belastungen so niedrig wie möglich zu halten. Das verlängert aber auch die Laufzeit des Darlehens. Wer mehr tilgt, ist schneller schulden- und damit auch risikofrei. Eine gewisse Flexibilität bei der monatlichen Belastung kann man aber auch hier in den Darlehensvertrag einbauen. Gegen einen geringen Zinsaufschlag bieten einige Kreditgeber die Möglichkeit, die Tilgung nach unten anzupassen, sollte es mal zu finanziellen Engpässen kommen. Wenn es auf dem Konto eng wird, raten wir aber vor allem das Gespräch mit der Bank zu suchen. Keine Bank hat ein ernsthaftes Interesse daran eine Zwangsversteigerung zu betreiben. Gerade in der Corona-Krise haben viele mit ihrem Darlehensvermittler gesprochen und nicht selten kamen und kommen die Banken ihren Kunden entgegen. Etwa wenn es um die Stundung von Raten geht oder das Einräumen von nicht vertraglich festgelegten Tilgungspausen. 

Eine weitere Möglichkeit so schnell wie möglich das Darlehen abzuzahlen und somit für sich eine Sicherheit zu schaffen, sind Sondertilgungen. In der Regel sind diese bis zu einer Höhe von 5% der Darlehenssumme pro Jahr möglich. Wer es sich also leisten kann, für den ist das durchaus ein gutes „Sicherheitsnetz“.

Es gibt aber auch Versicherungen, die das Risiko des Zahlungsausfalls des Darlehensnehmers abfedern, sogenannte Restkreditversicherungen oder Kreditausfallversicherungen. Stirbt etwa der Darlehensnehmer während der Laufzeit des Kredits, zahlt die Versicherung die noch offene Restschuld für das Haus oder die Eigentumswohnung. Neben dem Todesfall kann auch Krankheit über einen bestimmten Zeitraum abgesichert werden. Das schafft zumindest für eine gewisse Zeit etwas Luft. Auch gegen die Risiken der Berufsunfähigkeit, einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Einkommensminderung – etwa wegen Kurzarbeit kann man sich bzw. seine Ratenzahlungen absichern. Je nach Anbieter können die Kosten dieser Versicherungsleistungen sehr schwanken. Deshalb lohnt sich immer ein Vergleich. Und auch wenn, wie in seltenen Fällen die Bank einen solchen Versicherungsschutz verlangt, können Sie den Anbieter frei wählen. Übrigens können Sie diese Kreditausfallversicherungen in der Regel auch dann kündigen, wenn das Darlehen noch läuft. Die Kündigungsfristen sind je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich und ein Blick in die Kündigungsbedingungen ist in jedem Fall vor dem Vertragsabschluss empfehlenswert.

Einige Darlehensnehmer entscheiden sich auch für eine Risikolebensversicherung, die im Todesfall einspringt. Da die meisten Baufinanzierungen über Annuitätendarlehen abgebildet werden, ist auch eine annuitätisch fallende Versicherung meist die günstigste Wahl. Hier passt sich die Todesfallsumme der Restschuld des Darlehens an.

Ob man seinen Immobilienkredit gegen die genannten Risiken absichern möchte oder nicht, ist sicher auch eine Typfrage. Fest steht, Corona hat uns gerade gezeigt, dass es oft unverhoffte Dinge sind, die das Leben auf den Kopf stellen können. Leider nicht nur zum positiven. Wer ruhigere Nächte hat, weil er weiß, dass zumindest die eigenen vier Wände finanziell abgesichert sind, der sollte die bestehenden Möglichkeiten durchaus prüfen. 

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Ein Jahr Corona und es geht weiter ...