KfW-Förderanträge für energieeffizientes Bauen 

Was jetzt gilt ... 

Der KfW-Fördermittel Stopp Ende Januar war für viele Hausbauer ein Schock, hatten sie doch fest mit den KfW-Fördergeldern für energieeffizientes Bauen gerechnet. Immerhin waren bis zu 120.000 Euro Darlehen und rund 24.000 Euro Tilgungszuschuss drin. Damit ist jetzt Schluss. Oder doch nicht?

Die gute Nachricht: Alle Anträge, die vor dem Stopp am 24. Januar bei der KfW eingegangen sind, werden noch geprüft und unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Kriterien auch erfüllt sind, genehmigt. Das gilt aber nur für solche Neubauten, die mindestens dem KfW-40-Standard entsprechen. Wer noch darauf gehofft hat für einen Neubau mit KfW-55-Standard eine Förderung zu bekommen, geht leer aus. 

Was genau ist ein Energieeffizienzhaus?

Als Energieeffizienzhaus bezeichnet man Häuser, die einem bestimmten vorgeschriebenen energetischen Standard entsprechen. Für diesen Standard sind hauptsächlich zwei Punkte wichtig: Einerseits spielt der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes eine Rolle und andererseits wird die Wärmedämmung generell zur Bewertung herangezogen. Bisher wurden drei Energieeffizienzklassen unterschieden, nämlich 40 Plus, 40 und 55. Die Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist, dass den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entspricht. In diesem Gesetz ist geregelt, welche energetische Anforderungen beheizte oder klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Die Effizienz ist umso höher, je niedriger die Effizienzzahl ist. Ein Energieeffizienzhaus 55 benötigt zum Beispiel nur 55 Prozent der Primärenergie des Referenzgebäudes und der Wärmeschutz ist um 30 Prozent besser.

Allerdings wird es für den Standard 55 bei Neubauten zukünftig keine Fördergelder der KfW mehr geben. Anders sieht es bei energetischen Sanierungen aus. Die sollen in Zukunft auch förderfähig sein, wenn der KfW-Standard 55 das Ziel ist. Für Neubauten wird es allerdings nur noch Fördergelder geben, wenn sie mindestens dem Standard 40 entsprechen, also nur 40 Prozent der Energie eines Referenzgebäudes verbrauchen.

Fördergelder sind limitiert

Laut Ministerium sollen die neuen Förderprogramme schon innerhalb der nächsten Wochen aufgesetzt sein. Wie genau die Förderung aussieht und ob es dann noch die günstigen Förderdarlehen für Energieeffizienzhäuser 40 und 40 Plus in Höhe von bis zu 120.000 Euro und die 20 Prozent Tilgungszuschuss gibt, steht noch nicht fest. Sicher scheint wohl, dass die Fördersumme begrenzt ist. Laut Minister Habeck wird sie bis Ende 2022 auf 1 Milliarde gedeckelt. Sobald der Topf ausgeschöpft ist, gibt es kein Geld mehr.

Wie Habecks Ministerium verlauten ließ, soll es spätestens 2023 völlig neue Förderprogramme geben. "Dann geht es nicht nur um Dämmung, sondern um die energetische Versorgung", so der Minister. Das bedeutet, dass Fördergeld richtet sich zukünftig auch nach dem CO2 Verbrauch und könnte eventuell gezielt in entsprechend klimaneutralere Heizsysteme fließen. 

Bei der Finanzierung von energieeffizienten Neubauten könnte es in diesem Jahr einen regelrechten Run auf die begrenzten Fördermittel geben. Und ab 2023 dürfen wir mit Sicherheit mit einem noch komplexeren Regelwerk als bisher rechnen. Wer den Bau eines energieeffizienten Hauses plant, tut deshalb gut daran, sich schon jetzt von einem Finanzierungsspezialisten wie busch asset management beraten zu lassen.

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