Was bringt der Baugipfel für Familien?

Einkommensgrenzen für günstige Kredite angehoben

Die Zinserhöhungen der letzten Monate haben für viele Familien den Traum vom eigenen Haus platzen lassen. Deshalb wurde das KfW Programm „Wohneigentum für Familien“ aufgelegt. Damit sollten Familien für den Bau oder Kauf eines neuen Hauses Kredite zu günstigen Zinskonditionen bekommen. Allerdings war die Einkommensgrenze von 60.000 Euro im Jahr recht niedrig angesetzt. Denn der Neubau muss den Effizienzhaus-40-Standard einhalten. Und das ist nicht gerade günstig zu machen. Die Folge: Das Programm wurde kaum abgerufen.

Neue Einkommensgrenze

Damit mehr Familien die zinsgünstigen Kredite abrufen, soll jetzt die Einkommensgrenze auf 90.000 Euro angehoben werden. Alle Familien, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung nicht über 90.000 Euro lag, und in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 lebt, können die Förderung erhalten. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 10.000 Euro. Ausschlaggebend für das angerechnete Einkommen sind die Werte des 2. und des 3. Kalenderjahres vor Antragstellung. Wer noch in diesem Jahr die Förderung beantragt für den gelten also die Jahre 2020 und 2021.

 

Weitere Kriterien

Antragssteller müssen die Immobilie selbst bewohnen und dürfen vor Antragstellung kein weiteres Immobilieneigentum besitzen. Familien, die bereits Baukindergeld in Anspruch genommen haben, sind von der neuen Förderung ebenfalls ausgeschlossen. Das gilt auch für Umschuldungen und Anschlussfinanzierungen bereits bestehender Kredite.

Mit dem neuen KfW-Förderkredit "Wohneigentum für Familien" sollen Familien mit geringem bis mittleren Einkommen unterstützt werden, wenn sie ein neues Haus zur Selbstnutzung bauen oder einen Neubau innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme kaufen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Neubau nach den KfW-Kriterien klimafreundlich ist. Das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ ist keine zwingende Voraussetzung für die Förderung, es erhöht aber den maximalen Kreditbetrag.

 

Auch neu: die Kreditbeträge

Familien mit einem oder zwei Kindern sollen jetzt maximal 170.000 Euro Förderkredit bekommen. Bei drei oder vier Kindern erhöht sich die Darlehenssumme auf 200.000 Euro und ab fünf Kindern auf 220.000 Euro. Wird beim Neubau der Standard „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ erreicht, erhöhen sich die Darlehenssummen um jeweils 50.000 Euro.


Was wird noch gefördert?

Neben dem Programm „Wohneigentum für Familien“ gibt es weitere KfW-Förderungen. Zusätzlich zum energieeffizienten Neubau geht es auch um die Sanierung von Bestandsimmobilien. Auch der altersgerechte Umbau oder die Investition in erneuerbare Energien, wie Photovoltaik werden gefördert. Es gibt KfW-Förderprogramme und/oder Zuschüsse für Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Oft lassen sie sich miteinander kombinieren. Die Förderprogramme selbst werden nicht direkt über die KfW vergeben, während man die Zuschüsse direkt über das KfW-Portal beantragen kann.

 

Wir führen Sie durch den Förderdschungel

Die Förderprogramme ändern sich in schöner Regelmäßigkeit, und viele unserer Kunden wissen nicht, welches Förderprogramm sie bekommen können, und was die Voraussetzungen dafür sind. Gleiches gilt für die Kombination mit weiteren Darlehen, denn nur vom KfW-Programm lässt sich keine Immobilie finanzieren. Wenn Sie sich für die neue Förderung oder ein anderes KfW-Programm interessieren, rufen Sie uns einfach an. Wir bringen Licht ins Dickicht und schauen, was für Sie am meisten Sinn macht. Natürlich führen wir Sie auch Schritt für Schritt durch Ihre Finanzierung.

Zurück
Zurück

Studenten-Apartments zur Kapitalanlage - auch ohne Eigenkapital

Weiter
Weiter

Preiseverfall für Wohnimmobilien schwächt sich ab