Gibt`s bald was auf´s Dach?

Für wen, wo und ab wann die Solarpflicht gilt

Wenn Sie ein Haus kaufen möchten, ist nicht nur die Heizung zukünftig ein Thema. Denn was viele nicht wissen, in einigen Bundesländern gibt es seit 2022 eine Solarpflicht fürs Eigenheim, in vielen ist sie in Planung. Das bedeutet, eine Photovoltaikanlage zur Strom- oder eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung werden in bestimmten Fällen zur Pflicht.

Bis 2030 soll in Deutschland der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen um 65% reduziert werden. Das geht nur mit einem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien, zu denen auch die Solarenergie zählt.

 

Was ist die „Solarpflicht“?

Die Solarpflicht wird im Gebäudeenergiegesetz geregelt. Und zwar als sogenannte anteilige Nutzungspflicht. Demnach wird „diese Nutzungspflicht für solarthermische Anlagen auf mindestens 15% des Wärme- und Kälteenergiebedarfs festgelegt.“

Für private Hausbesitzerinnen und -besitzer ist das bisher nur bei Neubauten und Dachsanierungen ein Thema. Wann Bestandsgebäude hinzukommen und unter welchen Bedingungen, ist noch offen. Dabei unterscheiden sich die gesetzlichen Vorgaben je nach Bundesland. Vorreiter war Baden-Württemberg. Hier wurde die Solarpflicht für Neubauten schon 2022 eingeführt, ab 2023 gilt sie auch bei Dachsanierungen. In Berlin muss seit diesem Jahr ebenfalls bei Neubauten und Dachumbau mindestens 30% der Dachfläche mit Solar ausgestattet sein. In Hamburg und Niedersachsen betrifft es alle Neubauten mit Bauanträgen ab 2023.

Andere Bundesländern ziehen nach

In Bremen müssen Sie ab 1.1.2024 eine Solaranlage aufs Dach packen, wenn Sie neu bauen und ab dem 1.7.2025, wenn Sie Ihr Dach sanieren. In NRW ist die Pflicht ab 2024 geplant und in Bayern gilt sie sowohl für Neubauten als auch für Dachsanierungen ab 2025.

 

Hier stehen die Entscheidungen noch aus

In Brandenburg wird im Landtag noch diskutiert, ob die Solarpflicht für private Neubauten ab 2024 gelten soll. Schleswig-Holstein will ab 2025 eine allgemeine Solarpflicht einführen, was immer das heißen soll. Keine Solarpflicht gibt es zur Zeit in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, im Saarland und in Thüringen. In allen Bundesländern sind aber Vorgaben in Planung. In Hessen und Rheinland-Pfalz dagegen sind noch keine Pläne für eine Solarpflicht auf privaten Dächern bekannt. Ob das lange so bleibt, dürfte aber bezweifelt werden.

 

Staatliche Förderprogramme für Privatpersonen

Solarenergie wird mit speziellen Förderprogrammen finanziell unterstützt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zum Beispiel einen zinsvergünstigten Kredit für die Errichtung und den Erwerb von Solaranlagen an. Dabei werden neben der Anschaffung auch die Kosten für Planung, Projektierung und Installation von Photovoltaikanlagen gefördert. Eine Voraussetzung für die KfW Förderung ist, dass ein Teil des über Solar erzeugten Stroms ins öffentliche Netz eingespeist wird.

 

Kritiker bemängeln bürokratische Hürden

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hält den bürokratischen Aufwand für die Nutzung von Solarstrom für deutlich zu hoch. Die Forderung: mehr finanzielle Anreize für Solarstrom und weniger Bürokratie. Dazu seien bessere Förderprogramme und höhere EEG-Vergütungssätze notwendig. Zudem weißt der Verband auf den Fachkräftemangel hin, damit ein flächendeckender Ausbau der Solarenergie auch bei privaten Eigenheimbesitzern überhaupt gewährleistet werden kann.

Wenn Sie sich für den Bau einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Hausdach interessieren, unterstützen wir Sie gerne. Wir geben gerne unsere Kontakte zu guten Fachbetrieben an Sie weiter und unterstützen Sie bei der Finanzierung. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier.

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